Verbraucherinsolvenz
30. April 2009 | Von admin | Kategorie: InsolvenzVerbraucherinsolvenz.
Nicht nur Unternehmen oder Gesellschaften können Konkurs anmelden. Auch Arbeitnehmer und Privatpersonen (ehemalige Unternehmer) haben die Möglichkeit einer Schuldenbefreiung, sprich die Verbraucherinsolvenz.
Viele Menschen sind in der heutigen Zeit überschuldet, durch Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Die Tendenz steigt von Jahr zu Jahr. Können die Schulden mit dem Erlös einer Zwangsvollstreckung oder den pfändbaren Betrag nicht getilgt werden, kann der Betroffen eine Verbraucherinsolvenz anmelden. So ist eine Restschuldbefreiung nach 6 bis 7 Jahren möglich.
Bevor das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden.
So ist der erste Schritt, der Gang zu einer Schuldnerberatung. Ohne fachmännische Beratung ist es nicht möglich aus der Schuldenfalle zu kommen. Die Schuldnerberatung benötigt Unterlagen, wie Rechnungen, Mahnbescheide, Nachweise geleisteter Zahlungen, Kreditverträge und Einkommensnachweise. Die Gläubiger werden angeschrieben und müssen eine aktuelle Liste der Schulden übersenden und von einer Zwangsvollstreckung absehen. Stimmen die Gläubiger zu, dass der Schuldner einen pfändbaren Betrag an die Gläubiger zahlt, ist er innerhalb einer vorgegebenen Frist schuldenfrei. Allerdings geschieht das nur, wenn nach der Frist, die Gläubiger auf alle offenen Forderungen verzichten. Sollte ein Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan nicht einverstanden sein, ist der Einigungsversuch gescheitert. So muss ein Antrag auf die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz bei einem Insolvenzgericht gestellt werden. Ein Anwalt oder Notar muss bestätigen, dass der Vergleich mit den Gläubigern nicht zustande kam.
Viele Menschen entscheiden sich für eine Verbraucherinsolvenz, um einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert zwischen 6 und 7 Jahren, bis eine Restschuldbefreiung erlangt ist. Diese Zeit ist mit Sicherheit sehr schwer.
Nach Prüfung des Gerichts über die Verbindlichkeiten sowie Einkommen wird ein Plan erstellt. Dieser Plan sieht vor, dass die nächsten vorgegebenen Jahre, ein Teil der Einkünfte, das heißt, die festgelegten Quotenbeträge an einem Rechtsanwalt (Treuhänder) zu zahlen sind. Dieser zahlt die Gläubiger anteilsmäßig aus.
Ist der Schuldner in der Wohlverhaltensperiode seinen Zahlungspflichten nachgegangen, erlangt er nach der Phase seine Restschuldbefeiung.
Diese wird beim Insolvenzgericht beantragt. Sind keine Gläubiger vorhanden, die eine Versagung der Restschuld beantragen, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Für den bisherigen Schuldner ist ein Neuanfang möglich.
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