Unterhaltsschulden
26. Mai 2009 | Von admin | Kategorie: AktuellesUnterhaltsschulden.
Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt, natürlich auch Ihres. Ist Ihre Trennung vollzogen und Ihr Kind lebt weiterhin bei Ihrem ehemaligen Partner, also dem anderen Elternteil, so sind Sie zu Unterhaltszahlung verpflichtet. Bis dann die Formalitäten geregelt sind, können schon sehr schnell Unterhaltsschulden entstehen.
Die Höhe des Unterhalts berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, die die Einkommensgrenzen, sowie die Altersstufen des Kindes umfasst. Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder spielt ebenfalls eine Rolle.
Die einfachste Möglichkeit für Sie wäre, eine Einigung zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil zu erzielen, sodass die Zahlungen freiwillig und regelmäßig fließen. Sind Sie aus Mangel an finanziellen Mitteln oder anderen Gründen nicht in der Lage, Ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, so tritt das Jugendamt mit dem sogenannten Unterhaltsvorschuss in Kraft. Dieses entrichtet monatlich den vollen Betrag und macht diesen bei Ihnen geltend.
In diesem Falle sind die Zahlungen Ihrerseits an das Jugendamt zu richten. Kommen Sie diesen nur teilweise oder gar nicht nach, wächst der Berg der Unterhaltsschulden schnell und enorm. Das Jugendamt wendet bei ausbleibenden Zahlungen, verschiedene Methoden an, Sie zu der Rückzahlung der ausstehenden Beträge zu bewegen. Eine der häufigen ist die Kontopfändung, die für Sie allerdings auch weitere negative Auswirkungen nach sich ziehen kann. Ab einem gewissen Alter kann Ihr Kind auch selbst einen Unterhaltsanspruch Ihnen gegenüber geltend machen.
Auch das erziehende Elternteil kann sich um Unterhalt bemühen. Diesen Ansprüchen können und müssen verschiedene Faktoren zu Grunde liegen. Die Erwerbstätigkeit und das Einkommen des anderen Elternteils, spielen eine entscheidende Rolle.
Unterhaltsschulden sollten also in Ihrem Interesse und hauptsächlich im Interesse Ihres Kindes, vermieden werden.
Genaue und im Detail beschriebene Informationen zum Thema Unterhalt und Unterhaltsschulden sind im Internet zu finden. Allerdings ist eine persönliche Beratung beider Elternteile bei dem Jugendamt oder einem Rechtsanwalt ratsam.
