Restschuldbefreiung
8. Mai 2009 | Von admin | Kategorie: InsolvenzWenn “natürliche Personen” (dazu zählt auch der Selbstständige und der Kaufmann) in die Schuldenfalle geraten, gibt es oft nur noch eine Möglichkeit: Das Insolvenzverfahren.
Seit dem 1. Januar 1999 gibt es im Anschluß an jenes Verfahren die Restschuldbefreiung. Diese soll dem Schuldner nach der Wohlverhaltensperiode (6 Jahre) die Möglichkeit eines Neuanfanges geben, was vor 1999 nicht möglich war.
