Ratenzahlungsvereinbarung
11. Januar 2010 | Von admin | Kategorie: Gläubiger und SchuldnerRatenzahlungsvereinbarung
Wie eine Ratenzahlungsvereinbarung richtig angewendet wird.
Es kann immer wieder vorkommen und das unvorhersehbar finanzielle Engpässe auftreten, die es unmöglich machen, bestehende Forderungen fristgerecht und durch eine einmalige Zahlung zu begleichen. Typische Situationen hierfür sind eine plötzliche Erkrankung, eine Scheidung, der Eintritt von Arbeitslosigkeit oder ein Todesfall. Eine frühzeitige Ratenzahlungsvereinbarung kann hier helfen.
Grundsätzlich gilt, dass frühzeitig reagiert werden sollte, wenn eine Rechnung nicht wie vereinbart beglichen werden kann, denn grundsätzlich wird sich die Gegenseite gesprächsbereit zeigen, wenn sie den Zahlungswillen erkennt und zeitgleich rechtzeitig, also bevor Mahnungen verfasst oder weitere Schritte eingeleitet werden, über die Situation informiert ist.
Eine Möglichkeit, eine solche Situation zu lösen, besteht darin, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, denn davon profitieren letztlich beide Seiten. Derjenige, der die Rechnung ausgestellt hat, erhält, wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, sein Geld und derjenige, der die Rechnung zu bezahlen hat, ist finanziell etwas entlastet. Grundsätzlich ist ein Schreiben, in dessen Rahmen eine Ratenzahlung beantragt wird, nicht an formale Vorgaben gebunden.
Zu den wesentlichen Inhalten gehört allerdings neben den Angaben zu Empfänger und Absender und der Benennung, worum es sich handelt, eine Begründung, die das Ansuchen um Ratenzahlung erklärt und rechtfertigt.
Ein vorgefertigtes Musterschreiben können Sie sich hier kostenlos Downloaden.
Ratenzahlungsvereinbarung und Schuldanerkenntnis
