Private Insolvenz
1. Mai 2009 | Von admin | Kategorie: InsolvenzPrivate Insolvenz
Von einer privaten Insolvenz spricht man, wenn eine natürliche Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten bei diversen Gläubigern zu begleichen. Die Person ist dann zahlungsunfähig.
Durch ein Privatinsolvenzverfahren soll der Betroffene von seinen Schulden befreit und der oder die Gläubiger eine anteilige Entschädigung erhalten.
Die Private Insolvenz gliedert sich meist in drei Schritte. Zuerst muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern auf ein außergerichtliches Verfahren zu einigen. Schlägt dieser Versuch fehl, so muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt bestätigen, dass die Bemühungen tatsächlich erfolglos blieben.
Mit dieser Bescheinigung kann der Schuldner sich dann an ein Gericht wenden und die Private Insolvenz beantragen.
Der Anwalt beziehungsweise die Beratungsstelle stellen dem Schuldner bei seinem Besuch einen Schuldenbereinigungsplan zusammen, mit dem alle Gläubiger einverstanden sein müssen. Ist dies der Fall, kann der Plan dem Gericht vorgelegt werden. Mit diesem Plan muss der Schuldner dem Gericht Einblick in all seine Vermögensverhältnisse ermöglichen, damit die private Insolvenz reibungslos ablaufen kann.
Zudem hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.
Auch den Gläubigern werden die Vermögensverhältnisse offen dargelegt. Stimmen danach immer noch mehr als die Hälfte der Betroffenen dem Schuldenbereinigungsplan zu, so kann das Gericht die andere Hälfte der Stimmen ersetzen und das Insolvenzverfahren einleiten.
Während des Insolvenzverfahrens wird ein Großteil des Kapitals des Schuldners gepfändet und zu Bargeld gemacht, wie zum Beispiel Möbel oder teure Elektrogeräte. Auch ein Teil des Einkommens kann gepfändet werden. Der Erlös wird dann zu gerechten Teilen an die Gläubiger ausgeschüttet.
Verhält sich der Schuldner während der Zeit des Insolvenzverfahrens verbildlich, so erteilt das Gericht den Antrag auf Restschuldbefreiung. In diesem Fall ist der Betroffene nach Abschluss des Verfahrens schuldenfrei und kann noch einmal von vorne anfangen.
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