Prepaid Konto ohne Schufa
3. August 2009 | Von viva | Kategorie: Aktuelles, Schufa & CoEin Prepaid Konto ohne Schufa ist, wie der Name schon sagt, eine Art des Girokontos. Es unterscheidet sich aber in einem Punkt vom normalen Girokonto. Dieser Punkt ist die Überziehung desselben. Das ist bei einem Prepaid Konto ohne Schufa nicht möglich. Damit kann lediglich das auf dem Konto vorhandene Guthaben verwaltet werden. Weitere Informationen auf der Seite www.prepaid-girokonten.de
Ansonsten unterscheidet sich ein Prepaid Konto ohne Schufa von einem herkömmlichen Girokonto nicht. Es sind alle Zahlungsaufträge damit möglich und man erhält eine Karte, mit der Geld abgehoben werden und bezahlt werden kann. Doch es wird bei jedem Zahlungsauftrag überprüft, ob der Betrag, der überwiesen oder abgehoben werden soll, das vorhandene Guthaben übersteigt. Sollte dies der Fall sein, wird der Zugriff verweigert. Dies gilt natürlich auch bei einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag.
Bei einem Überziehen des Kontos muss man für diesen Betrag Zinsen an die Bank abtreten. Ein Überziehen stellt somit eine Verdienstmöglichkeit für die Bank dar. Da es hierzu bei einem Prepaid-Girokonto nicht kommen kann und die Bank somit keine Möglichkeiten hat, zusätzlich zu den Gebühren für die Kontoführung etwas zu verdienen, werden von der Bank dafür manchmal mehr Gebühren für das Führen eines Prepaid-Girokontos verlangt.
Ein Prepaid Girokonto erhalten auch oft Minderjährige. Diese sollen dabei den Umgang mit dem Geld lernen, können aber nur ihr eigenes Geld verwalten und das Konto nicht überziehen.
Prepaid Girokonto bei negativem Schufa-Eintrag
Selbst ein negativer Schufa-Eintrag hält von einer Eröffnung eines Prepaid-Girokontos ohne Schufa nicht ab. Es ist nicht möglich, das Konto zu überziehen, also muss sich die Bank auch keine Sorgen darum machen, dass eventuell überzogenes Geld nicht mehr zurückgezahlt wird. Für Personen mit einem negativen Schufa-Eintrag stellt somit ein Prepaid-Girokonto die ideale Ersatzlösung für ein normales Girokonto dar. Denn jede Person, die geschäftstätig ist, benötigt ein Konto, um das Gehalt empfangen zu können. Selbst wenn eine Person nicht geschäftstätig ist, wird in der Regel ein Konto benötigt.

Warum soll jemand mit Schufaeintrag ein Prepaid-Konto bei einer ausländischen Internetbank führen?
Es gibt seit den 90er-Jahren die Selbstverpflichtung der Bankenwirtschaft ein sogenanntes “Jedermann-Konto” auf Guthabenbasis einzurichten.
Gerade Hartz4-Betroffene werden über kurz oder lang ein “Prepaid”-Konto benutzen,weil absehbar ist,dass
Schuldentilgung mit Hartz4-Leistungen nicht möglich sind.Das hergebrachte Girokonto kann mittels
Gerichtsverfügung vor Kontenpfändungswirkung geschützt werden.Wie ist das geregelt bei besagten
Prepaidkonten? – Falls kein Pfändungsschutz möglich,wäre das eine üble Falle!
Das Prepaid Konto kann genauso abgesichert werden, wie jedes andere Konto auch.
Prepaid bedeutet ja nur, das über das aufgeladene Geld verfügt werden kann.
Im Grunde kann man auch sagen, es ist ein Konto ohne Dispo.