Pfändungsfreigrenze Tabelle

20. April 2009 | Von admin | Kategorie: Pfändung

Die Pfändungsfreigrenze und die Tabelle
Am 1. Juli 2005 wurde die Pfändungsfreigrenze einheitlich um fast 6% erhöht. Dadurch sollten die gestiegenen Lebensunterhalte in Deutschland beachtet werden.
Nach § 850c Abs. 2a ZPO (Zivilprozessordnung) ist die Pfändungsfreigrenze alle 2 Jahre anzupassen.
Trotz Inflation und Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent hat der Gesetzgeber diese Grenzen aus 2005 für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2009 beibehalten.
Basis für die Pfändungsfreigrenze ist der steuerliche Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz.
Der Grundfreibetrag wird mit dem Konjunkturpaket 2009 und 2010 nun in zwei Stufen um 340 Euro auf 8.004 Euro pro Jahr erhöht.
Daher ist ab Juli 2009 mit einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenze zu rechnen. Wir publizieren und erklären die aktuelle Pfändungstabelle.
Der Gesetzgeber beugt damit vor, dass Schuldner bei Pfändungen von ihren Gläubigern nicht leer gepfändet werden.
Daher wird die Pfändungsfreigrenze für das Persönliche monatliche Arbeits- oder Sozialeinkommen festgesetzt.
Diese Beträge darf der Schuldner trotz Pfändung behalten, sofern er kein sonstiges Vermögen mehr besitzt.
Sie sollen dem Schuldner und – bei Unterhaltspflicht – auch seinen Familienmitgliedern das Existenzminimum sichern.

Gerne schicken wir Ihnen völlig kostenlos, die Aktuelle Tabelle über die Pfändungsfreigrenze in 2 Minuten zu.

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"Pfändungsfreigrenze Tabelle" Pfändungsfreigrenze

4 Kommentare
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  1. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Beamter des Landes Hessen und gehe ab dem 01.02.2010 in
    Pension. Ich bitte Sie höflich mir eine Pfändungstabelle 2010 und die Pfändungsfreigrenze 2010
    zuzusenden. Mein Nettoeinkommen ist ab 01.02.2010 € 1.696,53. Mein Krankenkassenbeitrag beträgt
    € 217,50. Ich wäre Ihnen sehr dankbar für diese Informationen. Ich möchte diese Informtionen nur,
    wenn diese für mich kostenfrei sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür.
    MfG Hans-Dieter Schalk

  2. Hallo,
    Sie können sich gerne auf unserer Seite die gewünschte Tabelle runterladen.
    Es ist kostenlos für Sie.

  3. ich werde demnächst eine feste arbeit aufnehmen bin verheiratet und habe 3 kinder wovon 2 bei mir im haushalt leben und ein unterhalts anspruch hat. meine kinder sin 12 , 11 , und 5 monate alt. wieviel darf ich netto verdienen ohen gepfändet zu werden? vielen Dank für die antwort

  4. Laden Sie sich kostenlos bei uns die Pfändungsfreitabelle runter. Sie ist Gratis und kinderleicht zu lesen. Ich darf hier keine Rechtsberatung durchführen.
    Alles Gute.

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