Gläubiger gehen in die Knie.

11. April 2009 | Von admin | Kategorie: Die EV, Die Zwangsvollstreckung, Gläubiger und Schuldner

Ein Schuldner in Deutschland

schuldner

…hat es mit ein wenig Cleverness gar nicht so schwer, denn gegenüber seinem Gläubiger sitzt er am längeren Hebel.

Erst wenn eine Forderung eine gewisse Höhe erreicht hat, wird das aufwendige Forderungsmanagement überhaupt erst wirtschaftlich. Als Schuldner empfiehlt es sich dann immer Zahlungswillen zu zeigen bzw. vorzutäuschen. So kann man ernstere Maßnahmen manchmal leicht über Monate im Keim ersticken.

Da der Gläubiger irgendwann am Ende seiner Geduld angelangt sein wird, können er oder sein Rechtsanwalt bereits nach einmaliger Mahnung von dem Recht Gebrauch machen, einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken. Der Schuldner kann sich aber ganz unbeeindruckt zeigen. Denn nach Zustellung des Mahnbescheides hat er immer noch zwei Wochen Zeit, um beim Amtsgericht ohne nähere Begründung Widerspruch einzulegen. Möglicherweise ist der Schuldner zwischenzeitlich unbekannt verzogen. In diesem Fall gestaltet sich die Zustellung des Mahnbescheides als sehr schwierig.


Sollte das Gericht die Forderung nach weiteren Monaten für begründet befinden, so liegt dem Gläubiger frühestens mit Inkrafttreten des Gerichtsurteils ein vollstreckbarer Titel vor. Zu diesem Zeitpunkt kann bereits mit Leichtigkeit ein halbes Jahr vergangen sein.

Zwar ist der Schuldner dann leistungspflichtig, jedoch auf Grund zu niedrigen Einkommens und Vermögens nicht unbedingt leistungsfähig. Auch dann geht der Gläubiger leer aus. Dabei kann es für den Gläubiger noch wesentlich schlimmer kommen. Denn sollte der Schuldner Insolvenz anmelden oder sich ins Ausland absetzen, wird er keinen Cent mehr zahlen.

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