Die Restschuldbefreiung

27. April 2009 | Von admin | Kategorie: Insolvenz

Wichtige Informationen zur Restschuldbefreiung

Alle natürlichen Personen können die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nutzen. Unter natürliche Personen sind alle Menschen zu verstehen. Sie besitzen von der Geburt bis zum Tod die Rechtsfähigkeit und sind Träger von Rechten und Pflichten. Damit eine Restschuldbefreiung zustande kommt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein. Zum einen muss der Schuldner bereits ein bereits abgeschlossenes Insolvenzverfahren durchgeführt haben und es müssen noch offene Forderungen gegen ihn existieren. Der Schuldner kann sich von diesen Forderungen durch eine Restschuldbefreiung lösen. Diese muss der Schuldner beim Insolvenzgericht beantragen. Wird der Antrag bewilligt, ergeben sich einige wichtige Folgen für den Schuldner.


In den kommenden sechs Jahren muss der Schuldner einen pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhändler abgeben, welcher vom Insolvenzgericht bestimmt wurde. Dieser bekommt das Geld und verteilt es entsprechend an die Gläubiger. Der Schuldner darf die Gläubiger nicht direkt bezahlen. Weiterhin muss er eine Erwerbstätigkeit ausüben. Hat er keine Arbeit, so muss er sich um einen Arbeitsplatz bemühen und darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Außerdem muss der Schuldner jegliches Vermögen, das aus einer Erbschaft resultiert zu 50 % an den Treuhändler abgeben. Bei Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel ist das Gericht beziehungsweise der Treuhändler umgehend zu benachrichtigen. Nach einer erfolgreichen Restschuldbefreiung wandeln sich die offenen Forderungen automatisch in unvollkommene Verbindlichkeiten um. Der Schuldner kann somit den Gläubiger weiter bezahlen, er kann aber nicht auf Erfüllung beklagt werden.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Eine Restschuldbefreiung ist nicht möglich bei Forderungen, die der Schuldner mit vorsätzlich unerlaubter Handlung begangen hat, bei solchen, die aus einer Geldstrafe resultieren und bei zinslosen Darlehen, die zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens genutzt wurden.

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