Die Namensänderung
27. April 2009 | Von admin | Kategorie: Eine neue IdenditätDie Namensänderung
Wer hat nicht schon einmal mit dem Gedanken gespielt, seinen Namen zu ändern und somit eine komplette neu Idenität anzunehmen. Rein Rechtlich ist dies in Deutschland durchaus möglich und ist wie folgt aus dem Grundgesetzbuch zu entnehmen:”…Wer Deutscher ist, bestimmt sich nach Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetztes für die Bundesrepublik Deutschland. Behörden im Geltungsbereich des genannten Gesetztes dürfen auch den Familien- und Vornamen im Inland ändern…..” sprich Namensänderung.
Ein Neuanfang mit neuem Namen ist somit Amtlich und Legal.
Das Deutsche normale Namensrecht bei einschneidenden Ereignissen wie, Geburt, Eheschließung, Eheauflösung ist gesetzlich geregelt, wobei man grundlegend eine freie Entscheidungsmöglichkeit hat, wie zum Beispiel, ob man bei der Eheschließung den Mädchennamen behält oder nicht. Für die Bearbeitung dieser Anträge, ist das zuständige Standesamt zu konsultieren, die eine entsprechende Namensänderung durchführen. Ein Neuanfang mit neuem Namen ist Amtlich und Legal, wenn man vor der zuständigen Behörde einen triftigen Grund vorweisen kann. Ein Grund zur Änderung wäre, wenn der Vor- und Zuname als Kombination lustig oder zweideutig klingen würde und man darunter leidet, wie zum Beispiel der Name Reiner Zufall oder Klara Fall. Ein weiterer Grund für eine Namensänderung wäre, wenn der Name zu frivolen Wortspielen Anlass geben würde oder Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten in Schreibweise oder Aussprache entstehen würden. Diese Gründe wären Amtlich und Legal!
Auch kann eine Namensänderung aus dem gründen einer Verschuldung durchgeführt werden. Hier kommt es auf eine Sachliche Argumentation an bzw. überzeugungsarbeit, damit einer Namensänderung nichts mehr im wege steht.
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